Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung
widerspricht der Auffassung des Sachverständigenrats für
Umweltfragen (SRU), wonach die kostenlose Vergabe von
Emissionsrechten statt ihrer Versteigerung Ursache für eine
"Vielzahl von komplizierten Einzelregelungen im
Emissionshandelssystem" ist. In ihrer Antwort (
16/2266) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1496) betont sie, es bestehe zwischen der
Zahl der Sonderregeln und der kostenlosen Zuteilung "kein direkter
Zusammenhang". Die Bundesregierung habe aber in ihrem Entwurf zum
Nationalen Allokationsplan 2008 bis 2012 zahlreiche Sonderregeln
gestrichen und so die Transparenz und Berechenbarkeit des Systems
"ganz erheblich erhöht". Die Bundesregierung teilt in ihrer
Antwort mit, dass im Jahr 2005 ein Emissionsvolumen von 474
Millionen Tonnen Kohlendioxid angefallen sei. Das durchschnittliche
Emissionsvolumen für die Zeit von 2000 bis 2005 könne
erst ermittelt werden, wenn die Datenerhebung für das
Zuteilungsverfahren für 2008 bis 2012 abgeschlossen ist. Ein
Bericht zur Festlegung der unter dem Kyoto-Protokoll zugeteilten
Menge an Treibhausgasemissionen sei im Mai dieses Jahres an die
EU-Kommission übermittelt worden und gehe bis zum Jahresende
an das Klimasekretariat der Vereinten Nationen. Auf die Frage der
Linksfraktion nach dem Stand der Vorbereitungen für das
geplante Gesetz zur Emissionsberichterstattung teilt die Regierung
mit, das Kyoto-Protokoll sehe vor, dass alle Vertragsparteien bis
Ende dieses Jahres über ein nationales System zur Berechnung
der Treibhausgase verfügen müssen. Dafür müsse
ein einheitlicher und verbindlicher Regelungsrahmen erstellt
werden, der am 1. Januar 2007 in Kraft treten solle. Ein
entsprechender Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der Abstimmung
zwischen den Ressorts.