Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Ausfuhrliste, eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, geändert. Wie aus der dazu erforderlichen Verordnung ( 16/2459) hervorgeht, wird unter anderem die Ausfuhrkontrolle bei chemischen Gütern mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck geringfügig erweitert. Für die deutsche Wirtschaft sei die Änderung jedoch kaum relevant, heißt es weiter. Die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen, die zur Folter oder ähnlichem verwendet werden können, wird verboten. Ausnahmen sind lediglich bei Gegenständen für Museen zugelassen. Für Güter, die sowohl zur Folter als auch für andere Zwecke verwendet werden können, sind ebenfalls Ausnahmegenehmigungen für Ausfuhren möglich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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