Berlin: (hib/MPI) Die Vorstandsverträge der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sehen keine variablen Vergütungsbestandteile vor. Allerdings gebe es wenige Ausnahmen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/2484) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/2398). So erhielten Vorstandsmitglieder dann Sitzungsgelder, wenn die Konferenzen nach 19 Uhr oder an Wochenenden stattfänden. Weiter heißt es, bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen würden aufgrund der Ausübung einer Nebentätigkeit die Vorstandsvergütungen nicht gekürzt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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