Berlin: (hib/CMU) Bauprojekte sollen
schneller genehmigt werden, wenn bereits erschlossenes Bauland
genutzt wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf
vorgelegt (
16/2496), der ein beschleunigtes
Genehmigungsverfahren vorsieht. Demnach entfällt
zukünftig die förmliche
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für solche
Bauvorhaben, die brachliegende Grundstücke wieder nutzbar
machen. Dies soll vor allem einer "nachhaltigen Stadtentwicklung
entgegenkommen". Nach Ansicht der Bundesregierung begünstigt
das beschleunigte Verfahren Projekte, die der "Erhaltung,
Erneuerung, Fortentwicklung und dem Umbau vorhandener Ortsteile
dienen". Die Erschließung von neuem Bauland soll
demgegenüber weniger attraktiv werden. Laut Gesetzentwurf
können Projekte bis 20.000 Quadratmeter Grundfläche von
der UVP freigestellt werden. Bei Bauvorhaben zwischen 20.000 und
70.000 Quadratmetern müsse erst eine Vorprüfung zu dem
Ergebnis führen, das keine umweltschädlichen Auswirkungen
zu erwarten sind. Der Bundesregierung zufolge soll das Gesetz
Investitionen in den Stadtzentren erleichtern und damit ein
"zentrales Anliegen der Stadtentwicklung" aufgreifen.