Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
nach dem Willen der Linksfraktion das Steuerrecht so reformieren,
dass Deutsche unabhängig von ihrem Wohnsitz mit ihrem
"Welteinkommen" in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
sind. Auch sollen Menschen mit dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen
für die Bundesrepublik hier unbeschränkt steuerpflichtig
sein, wie es in einem Antrag (
16/2524) heißt. Dabei sollten die im
Ausland gezahlten Steuern auf die Steuerlast angerechnet werden,
sodass im Inland nur die entsprechende Differenz fällig wird.
Die Fraktion begründete die Anknüpfung der
unbeschränkten Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft
damit, dass auch Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen,
zuvor öffentlich finanzierte Infrastruktur für sich und
teilweise ihre Kinder in Anspruch genommen hätten. Auch komme
die Bundesrepublik gegenüber im Ausland lebenden Deutschen in
Notfällen wie Bürgerkriegen, Inhaftierungen,
Entführungen oder ähnlichem einer Fürsorgepflicht
nach. So könnten sich Auswanderer in den deutschen Botschaften
vorsorglich als "Auslandsdeutsche" registrieren lassen. Auch
träten prominente Auswanderer regelmäßig als
Repräsentanten der Bundesrepublik auf, "nicht selten
finanziert aus öffentlichen Geldern", wie es im Antrag
heißt. Die Abgeordneten nennen als Beispiel die Praxis des
Bordpersonal deutscher Fluggesellschaften, das seinen Wohnsitz in
die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Schweiz gelegt habe, um
den deutschen Fiskus zu umgehen. Allein diese Steuerflucht habe die
öffentliche Hand jährlich 10 Millionen Euro
gekostet.