Berlin: (hib/BOB) Im Mittelpunkt einer Gedenkfeier steht das würdige gemeinsame Gedenken an die Toten. Dies gelte für alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Dies macht die Bundesregierung in einer weiteren Antwort ( 16/2525) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2425) deutlich. Die Abgeordneten hatten schon einmal nach Angaben der Fraktion rechtsextremistische Einflüsse auf den Kameradenkreis der Gebirgstruppe, die Gedenkfeiern in Mittenwald und die Beteiligung der Bundeswehr zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage zu stellen ( 16/1433). Die Regierung führt weiter aus, der Artikel zur Menschenwürde des Grundgesetzes kenne keine "Unpersonen". Die historische und gegebenenfalls juristische Bewertung von Verhalten und Taten Einzelner stehe damit nicht im Widerspruch. Zudem sei keine praktikable Handlungsmöglichkeit vorstellbar, wie den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in einer solchen Weise gedacht werden könnte, dass zugleich auch alle schuldig gewordenen Einzelpersonen dabei namentlich ausgeschlossen würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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