Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die Energiepreise auch in Zukunft kontrollieren. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/2505). Die Abgeordneten erinnern daran, dass die Tarifkundenpreise auf dem Stromsektor nur noch bis zum 30. Juni 2007 genehmigt werden müssen. Die Bundestarifverordnung Elektrizität, die dies regele, laufe zu diesem Zeitpunkt aus. Auf dem Gassektor sei die Bundestarifordnung Gas bereits zum Mai 1998 außer Kraft getreten. Durch die Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetztes von 2005 müssten zwar die Netzentgelte für Strom und Gas staatlich genehmigt werden, nicht jedoch die Endverbraucherpreise, da die Preisaufsicht durch die Länder im Wesentlichen wegfalle. Die Abgeordneten betonen, der Staat müsse für alle Bürger einen diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge sicherstellen, zu denen Strom- und Gaslieferungen gehörten.
Sie fordern daher, die Preiskontrolle für Strom auch nach dem Auslaufen Mitte 2007 beizubehalten und sie für den Gas-Endkundentarif wieder einzuführen. Die Preisaufsicht sollte für alle Verbrauchertarife gelten, die von Privathaushalten oder kleinen gewerblichen Kunden genutzt werden können. Darüber hinaus will die Fraktion einen "Stromsozialtarif" für Privathaushalte mit geringem Einkommen. Vorgeschlagen wird schließlich eine "Best-Price-Regelung". Dabei sollten sich die Preise am niedrigsten Standardtarif eines Bundeslandes orientieren und gesenkt werden, wenn die höheren Preise nicht mit strukturellen oder geographischen Unterschieden begründet werden können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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