Berlin: (hib/SAS) Das Bundesverkehrsministerium hat "unmittelbar" nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Betriebsgenehmigung für den Düsseldorfer Flughafen teilweise zurückgenommen hatte Maßnahmen eingeleitet. Dabei wurde der Flughafenkoordinator Deutschland angewiesen, "zurückgegebene Landungen nicht neu zu vergeben". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2538) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/2427) erklärt, habe damit die Zahl der Landungen von Flugzeugen auf dem Düsseldorfer Flughafen für die laufende Sommersaison bereits dem vom OVG genannten Koordinierungswert angenähert werden können. Das Gericht hatte den Angaben zufolge entschieden, dass es vorläufig für die Zeit zwischen 22 und 23 Uhr bei der Festsetzung von 15 Landungen im Winter und 25 im Sommer bleiben sollte. Dies hatte die Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 2001 für den Düsseldorfer Flughafen so vorgesehen. Weiter heißt es, der Flughafenkoordinator habe für die Wintersaison 2006/2007 einen Sachstandsbericht zu erstellen, sobald die Rückgabefrist für geplante Landungen abgelaufen sei und dem Verkehrsministerium bis zum 25. September vorzulegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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