Berlin: (hib/BOB) Um das Wohnungseigentumsgesetz geht es schwerpunktmäßig in einer öffentlichen Anhörung, die der Rechtsausschuss am kommenden Montag, 18. September, veranstaltet. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ( 16/887) sieht vor, die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft zu erleichtern. Dazu werden nach ihren Vorstellungen die gesetzlichen Beschlusskompetenzen (die rechtliche Möglichkeit der Eigentümerversammlung, durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden) "vorsichtig" erweitert. Wohnungseigentümer müssten vielfach Abstand von Maßnahmen nehmen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies anders entschieden hat. Zu nennen sei etwa die im Mietrecht verbreitete Erfassung oder Abrechnung von Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung sowie bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Modernisierung der Wohnanlage. Zu der Anhörung sind neun Sachverständige geladen. Sie beginnt um 14 Uhr im Raum E 400 des Paul-Löbe-Hauses.
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