Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die im August 2004 eingeführte Alkopopsteuer auf wein- und bierhaltige Mischgetränke auszudehnen. Die Jugendschutzbestimmungen seien schon jetzt eindeutig, betont die Regierung in ihrer Antwort ( 16/2566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/2444). So dürften bier- und weinhaltige Mixgetränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Seien diesen Produkten Spirituosen beigemischt, so gelte das Abgabe- und Verzehrverbot auch für Jugendliche unter 18 Jahren. Zuwiderhandlungen könnten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Regierung kündigt jedoch an, die zuständigen Landesbehörden auf die nach einem Verbraucherzentralenbericht auf dem Markt befindlichen weinhaltigen aromatisierten Cocktails mit Zusätzen von Spirituosen hinzuweisen.
Laut Antwort müssen aromatisierte weinhaltige Cocktails einen Alkoholgehalt von weniger als sieben Prozent aufweisen. "Ein Zusatz von Alkohol ist bei diesen Getränken ausdrücklich verboten", heißt es weiter. Die Grünen hatten darauf verwiesen, dass nach der Einführung der Sondersteuer auf spirituosenhaltige Süßgetränke (Alkopopsteuer) die Branntweinindustrie verstärkt auf Bier- und Weinalkopops setze und Spirituosen nur geringfügig zur "Geschmacksabrundung" beimenge. Auf diese Weise unterlägen die Produkte weder der Branntweinsteuer noch der Alkopopsteuer. Sie dürften zudem an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und trügen keinen Warnhinweis. Der durchschnittliche Alkoholgehalt der aromatisierten wein- oder bierhaltigen Mixgetränke sei mit etwa 5,5 Volumenprozent ähnlich hoch wie der in branntweinhaltigen Alkopops.
Die Regierung schreibt weiter, ihr lägen keine Erkenntnisse vor, nach denen Jugendliche nach Einführung der Alkopopsteuer den Konsum von branntweinhaltigen Mischgetränken "in größerem Umfang" durch bier- und weinhaltige Getränke ersetzt hätten. Vom Bundesgesundheitsministerium sei eine repräsentative Umfrage für den zweiten Alkopopbericht für 2007 vorgesehen. Damit lasse sich zuverlässig ermitteln, ob sich das Konsumverhalten inzwischen geändert hat.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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