Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag des Bundesrechnungshofes, eine zentral zuständige Betriebsprüfung für Konzerne und international verbundene Unternehmen einzuführen. Dazu müsse jedoch die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltung der Besitz- und Verkehrssteuern geändert werden, heißt es in der Antwort der Regierung ( 16/2583) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2450). Ein konkreter Zeitrahmen könne noch nicht genannt werden.
Nach Aussage der Regierung sind keine Schritte geplant, um die zeitlichen Abstände zwischen den Betriebsprüfungen in allen Größenklassen gesetzlich festzulegen. Bei den Prüfungsintervallen handele es sich um eine Rechengröße, die den durchschnittlichen zeitlichen Abstand zwischen den Betriebsprüfungen in den unterschiedlichen Größenklassen wiedergibt. Er sei von vielen Faktoren abhängig, die nicht planbar seien und auch nicht im Einflussbereich der Bundesregierung lägen. Eine gesetzliche Regelung zum Prüfungsturnus würde "kontraproduktiv" wirken und dazu führen, dass nicht prüfungswürdige Betriebe geprüft werden, um Turnusvorgaben zu erfüllen. Andererseits könnte ein Interesse daran bestehen, aufwendige Prüfungen zu unterlassen, weil dadurch die Turnusvorgaben nicht erfüllt werden könnten. Die Regierung zieht nach eigener Darstellung die Einführung eines bundeseinheitlichen Risikomanagements einem starren Prüfungsturnus vor.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich die Regierung in der Vergangenheit wiederholt für eine möglichst einheitliche Arbeitsweise der Prüfungsdienste bei der Umsatzsteuer eingesetzt. So habe sie die Länder dazu aufgerufen, diese personell besser auszustatten. Dabei stehe jedoch nicht nur die Prüfquote im Vordergrund, sondern es müssten die prüfungsbedürftigen Fälle zeitnah bearbeitet werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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