Berlin: (hib/BOB) In Großbritannien wurde nach Angaben der Fraktion Die Linke das Medienrecht zugunsten der Produzenten geändert. Die Rechte der Filme und Dokumentationen verblieben in der Regel bei den Urhebern und gingen nicht mehr automatisch an die Fernsehsender über. Diese könnten in Zukunft nur noch für eine begrenzte Zeit und einen bestimmten Verbreitungsweg die Ausstrahlungsrechte erwerben. Seit dieser Veränderung habe die Ausstrahlung nationaler Produktionen stark zugenommen. Was für die Bundesregierung dagegen spricht, entsprechende Regelungen auch im deutschen Urheberrecht festzuschreiben, möchte die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/2589) wissen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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