Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll
sich gegenüber den Bundesländern für eine Aussetzung
der Abschiebung von togolesischen Flüchtlingen einsetzen. Dies
fordert die Linksfraktion in einem Antrag (
16/2627). Die Abgeordneten beziehen sich auf
eine befristete Aussetzung der Abschiebungen in
Mecklenburg-Vorpommern bis zum 10. Oktober, deren erneute
Verlängerung ohne Zustimmung des Bundesinnenministers nicht
möglich sei. Da auch in anderen Bundesländern
togolesische Flüchtlinge von Abschiebungen bedroht sind, sei
ein bundesweiter Abschiebestopp überfällig. Unter Bezug
auf Amnesty International und Pro Asyl verweist die Fraktion auf
die seit Februar 2005 anhaltenden Unruhen in Togo durch
verfassungswidrige Machtergreifung und späteren Wahlbetrug,
aufgrund dessen das Europäische Parlament das Wahlergebnis in
Togo nicht anerkannt habe. Auf den Protest der Bevölkerung
habe das Regime mit systematischer Gewalt reagiert. Seither gebe es
schwere Menschenrechtsverletzungen, Hinrichtungen,
Entführungen, Folter, Misshandlungen, Vergewaltigungen und
willkürliche Festnahmen durch togolesische
Sicherheitskräfte und Milizen. Während die Vereinten
Nationen die Ermordung von 400 bis 500 Menschen dokumentiert
hätten, gehe die togolesische Liga für Menschenrechte von
mindestens 811 Toten und 4.508 Verletzten allein von Februar bis
Mai 2005 aus. Auch ein Jahr nach den Wahlen vom April 2005 habe die
Regierung keinerlei Anstrengung unternommen Verantwortliche
innerhalb der Sicherheitskräfte und Milizen anzuklagen oder zu
verurteilen. Vielmehr habe der togolesische Premierminister im
März 2006 Polizei und Staatsanwaltschaft angewiesen, jede
Klage im Zusammenhang mit Verbrechen anlässlich der
Präsidentschaftswahlen fallen zu lassen. Diese Straflosigkeit
ermuntere die Akteure zu schweren Menschenrechtsverletzungen.
Abgeschobenen Flüchtlingen drohe durch Rückführung
nach Togo eine besondere Gefahr durch Verfolgung und Folter. Der
Einschätzung internationaler Organisationen stehe ein
aktueller Lagebericht des Auswärtigen Amtes und eine
Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge gegenüber, die dieser ernsthaften Gefahr
politischer und menschenrechtswidriger Verfolgung von
Flüchtlingen sowie Mitgliedern und Sympathisanten
oppositioneller Gruppen nicht gerecht werde. Dies zeige sich auch
international in Zahlen: Während die Schweiz im Jahre 2005
71,6 Prozent der togolesischen Antragstellern Asyl gewährt
habe, betrage die Anerkennungsquote togolesischer Asylsuchender
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in
Deutschland für das gleiche Jahr lediglich 7,45 Prozent.