Berlin: (hib/MIK) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll ihre Künstlerdienste spätestens bis zum Jahresende neu organisieren. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am Freitagmorgen einstimmig. Die personellen Umsetzungen können auch später erfolgen. Der Entscheidung zugrunde lag ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), der die Künstlerdienste der Bundesagentur für Arbeit 2004 geprüft hatte. Danach hat der Künstlerdienst an neun Standorten insgesamt 120 Stellen und vermittelte im Jahr 2004 Artisten, Komödianten, Fotomodelle, Mannequins und Unterhaltungsmusiker in etwa 77.000 Engagements. Mehr als 95 Prozent dauerten überwiegend nur wenige Stunden. Der BRH stellt dabei fest, dass die Künstlerdienste in "erheblichem Umfang" Selbständige in Engagements vermittelten, die als selbständige Tätigkeit zu erkennen waren. Damit missachteten sie das gesetzliche Vermittlungsverbot, im Übrigen dienten die Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern in selbständigen Tätigkeiten nicht dem Abbau von Arbeitslosigkeit und waren unwirtschaftlich, so der BRH. Darüber hinaus gestalteten die Künstlerdienste Programme für kommerzielle Veranstaltungen, obwohl dies über die Vermittlungsaufgaben der Bundesagentur hinausgehe. Schließlich ließ sich die Bundesagentur besondere Aufwendungen der Künstlerdienste bei der Vermittlung von Künstlerinnen und Künstler nicht erstatten.
Deshalb empfahl der BRH damals, auf die Vermittlung von Künstlern in selbständiger Tätigkeit zu verzichten, keine Programme für Private zu gestalten und die besonderen Aufwendungen für die Betreuung der Künstler gegenüber den Arbeitgebern geltend zu machen. Diesem Vorschlag folgte der Rechnungsprüfungsausschuss und forderte die Bundesagentur auf, die nach geltender Rechtslage erforderliche weitere Anpassung der Organisation und Personalausstattung der Künstlerdienste umgehend umzusetzen und ein inhaltliches, organisatorisches und stellenplanmäßiges Konzept über die künftige Ausgestaltung der Künstlerdienste bis zum 31. August 2006 vorzulegen. Das Konzept der BA sieht im Wesentlichen vor, dass die Künstlerdienste sich auf ihr Kerngeschäft beschränken und keine Vermittlung mehr in selbständige Tätigkeit durchführen. Organisatorisch soll es nur noch vier Standort in Berlin, München, Hamburg und Köln geben. Die Zahl der Mitarbeiter soll von 120 auf 58 verringert werden. Über die endgültige Umsetzung des Konzepts soll die BA dem Ausschuss bis zum 15. Januar 2007 berichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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