Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will den nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 gebildeten Aufbauhilfefonds auflösen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufbauhilfegesetzes ( 16/2704) vorgelegt. Darin heißt es, die Mittel zur Beseitigung der Hochwasserschäden seien verteilt und viele Aufbauprogramme würden mit Ablauf dieses Jahres abgeschlossen. Es sei nur noch ein geringes Restvolumen von noch nicht ausgegebenen, aber bereits gebundenen Mitteln vorhanden. Dieser Restbestand rechtfertige es nicht, den Fonds beizubehalten, so die Regierung. Auch der Bundesrechnungshof habe Zweifel geäußert, ob die Fortführung des Fonds erforderlich ist.
Nach Regierungsangaben waren Ende des vergangenen Jahres die Fondsmittel in Höhe von rund 6,47 Millionen Euro folgendermaßen aufgeteilt: Sachsen 4,7 Milliarden Euro, Sachsen-Anhalt 762,2 Millionen Euro, Niedersachsen 129,9 Millionen Euro, Bayern 85,4 Millionen Euro, Brandenburg 67,4 Millionen Euro, Thüringen 36,8 Millionen Euro und Schleswig-Holstein 2,7 Millionen Euro. Auf den Bund seien rund 570 Millionen Euro entfallen und als Reserve hätten 87,1 Millionen Euro zur Verfügung gestanden. Mit der Auflösung des Fonds zum Jahresende sollen die vorhandenen Restmittel auf den Bund und die betroffenen Länder übergehen. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf vorgebracht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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