Berlin: (hib/MPI) Auf die kommunalen Haushalte in Ostdeutschland kommen aufgrund der geplanten Anpassung der Sozialhilfe auf Westniveau Mehrkosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro jährlich zu. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches ( 16/2711) hervor, der Ende der Woche in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll. Die Sozialhilfe im Osten soll danach wie bereits das Arbeitslosengeld II von zurzeit 331 Euro auf 345 Euro angehoben werden. Grundlage für die Anpassung des Regelsatzes ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003. Laut Gesetzentwurf soll die Sozialhilfe im Osten zum 1. Januar 2007 steigen. Die Regierung schreibt, 16 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit sei es "sachgerecht, auch in der Sozialhilfe grundsätzlich zu einem einheitlichen Regelsatz zu kommen und die bisherige Ost-West-Differenzierung aufzugeben".
Mit dem Gesetzentwurf geht die Regierung auch auf das Anliegen der Länder ein, das Verfahren der Regelsatzfestsetzung, für das diese zuständig sind, zu vereinfachen. Künftig soll den Ländern eine Anpassung des Satzes per Rechtsverordnung nur noch in bestimmten Jahren vorgeschrieben werden, etwa wenn neue Daten einer EVS zu berücksichtigen sind. Klargestellt wird ferner, dass eine vom Sozialhilfeträger gestellte Mietkaution als Darlehen geleistet werden soll. Damit werde sichergestellt, dass der Sozialhilfeempfänger sie nach der Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter an den Träger der Sozialhilfe zurückzahlt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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