Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf das nach EU-Recht zulässige Mindestniveau absenken. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften ( 16/2718) vorgelegt. Danach soll die Höchststeuer in allen vier Emissionsklassen um jeweils rund 109 Euro gesenkt werden. Dadurch würde sich für Lkw der Schadstoffklassen S 2 und besser eine Höchststeuer von 556 Euro im Jahr ergeben, die bei mehr als 12,2 Tonnen Gesamtgewicht erreicht wird. Die Höchststeuer für Anhänger soll von 894,76 Euro (bei mehr als 23,8 Tonnen Gesamtgewicht) auf 373,24 Euro (bei mehr als zehn Tonnen Gesamtgewicht) gesenkt werden.
Nach Regierungsangaben werden dadurch mautpflichtige Fahrzeugkombinationen, die vor allem im Güterkraftverkehr üblich sind, abgestuft entlastet. Die Steuerlast würde für eine 40-Tonnen-Kombination von zurzeit jährlich 1.521 Euro bis auf 929 Euro sinken. Die Absenkung käme auch den Fahrzeugen zugute, für die nur wenig oder keine Maut gezahlt wird, weil sie nur wenig auf Autobahnen fahren. Der Anhängerzuschlag für Zugfahrzeuge soll künftig einheitlich 373,24 Euro im Jahr betragen. Die bisherige gewichtsbezogene Staffelung dieses Zuschlags mit bis zu 894,76 Euro im Jahr soll entfallen.
Da die Kfz-Steuer den Ländern zusteht, entstehen bei diesen Steuerausfälle, die durch zusätzliche Einnahmen aus der Lkw-Maut ausgeglichen werden sollen. Deren Aufteilung auf die einzelnen Länder hat die Regierung geschätzt. Die größten Anteile sollen Nordrhein-Westfalen mit 17,8 Prozent, Bayern mit 17,5 Prozent, Baden-Württemberg mit 13,7 Prozent und Niedersachsen mit 10,2 Prozent erhalten. Die Mautgebühren sollen bei Fahrzeugen und Kombinationen mit bis zu drei Achsen je nach Schadstoffklasse 10, 12 und 14,5 Cent statt bisher 9, 11 und 13 Cent pro Autobahnkilometer betragen. Bei Fahrzeugen und Kombinationen mit vier und mehr Achsen seien 11, 13 und 15,5 Cent pro Autobahnkilometer statt bisher 10, 12 und 14 Cent vorgesehen.
Die Regierung erwartet von der Anhebung der Mautgebühren Mehreinnahmen von etwa 250 Millionen Euro jährlich, von denen 150 Millionen Euro als Ausgleichszahlungen an die Länder gehen sollen. Die Differenz von 100 Millionen Euro fließe dem Bund zu. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Senkung der Kfz-Steuer und das Förderprogramm der Regierung für die Anschaffung umweltfreundlicher Lkw begrüßt. Damit würden in Deutschland ansässige Transportunternehmen EU-konform entlastet. Nach Auffassung des Bundesrates kann die Erhöhung der Mautsätze erst nach ihrer Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft treten. Im Übrigen wird die Regierung aufgefordert, für den Ausgleich an die Länder einen pauschalen Betrag vorzusehen, der dynamisiert festgeschrieben werden soll. Als Index schlägt der Bundesrat die Zahl der Lkw im jeweiligen Jahr im Verhältnis zur Zahl der im Jahr 2006 zugelassenen Lkw vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf