Berlin: (hib/KOS) Auf prinzipielle
Zustimmung stieß zum Auftakt einer Anhörung des
Rechtsausschusses ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/886), dessen Ziel es ist, bei
Selbstständigen im Insolvenzfall die Altersvorsorge vor einem
schrankenlosen Zugriff durch Gläubiger zu bewahren.
Mehrheitlich sprachen sich die Experten jedoch dafür aus, in
einen solchen Pfändungsschutz nicht wie vorgesehen nur
Lebensversicherungen, sondern auch andere Formen der Altersvorsorge
einzubeziehen. Die Gesetzesvorlage der Regierung weist darauf hin,
dass Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung einem
Pfändungsschutz unterliegen, um das Existenzminimum eines
Schuldners zu gewährleisten und so die Gemeinschaft von
Sozialkosten zu entlasten. Für Vermögenswerte, die
Selbstständige für ihr Alter schaffen, existieren solche
Bestimmungen bislang nicht. Die Einführung eines Schutzes vor
dem Zugriff von Gläubigern auch für diesen Personenkreis
bezeichnete Jörg Hagedorn vom Zentralverband des Deutschen
Handwerks (ZDH) als "dringend geboten". Aufgrund der
verschlechterten wirtschaftlichen Lage und des damit verbundenen
deutlichen Anstiegs an Insolvenzen habe sich bei Handwerkern das
Risiko erhöht, "am Ende ihres Erwerbslebens keine ausreichende
Alterssicherung zu haben und unter Umständen auf Sozialhilfe
angewiesen zu sein". Ein Pfändungsschutz bei der
Altersvorsorge sichere das Existenzminimum von Selbstständigen
im Alter und stelle sie mit Beziehern einer gesetzlichen Rente
annähernd gleich. Für den Deutschen Juristinnenbund,
dessen Sprecherin Claudia Altschwager-Hauser die Stoßrichtung
des Gesetzentwurfs begrüßte, ist die angestrebte
Regelung eine notwendige Folge des Abbaus
sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigungsverhältnisse. Viele Bürger hätten
nur noch die Wahl zwischen Selbstständigkeit und
Erwerbslosigkeit. Gerade viele der "neuen Selbstständigen",
die häufig lediglich ein niedriges Einkommen hätten,
würden nur dann in ihre Altersvorsorge investieren, wenn das
Ansparkapital im Falle einer Insolvenz nicht gepfändet werde.
Der Wiesbadener Rechtsanwalt Lutz Zobel wertete es als richtig, den
Pfändungsschutz bei Selbstständigen auf private
Lebensversicherungen zu konzentrieren. Bei den meisten
Sachverständigen stieß diese Absicht der Regierung
hingegen auf Kritik. Christa Franke vom Bundesverband "Investment
und Asset Management" forderte, in die neuen Regelungen auch Bank-
und Fondssparpläne aufzunehmen, die bereits im Rahmen der
Riester-Rente als Instrumente der Alterssicherung anerkannt worden
seien. Von einem Pfändungsschutz müssten alle Angebote
erfasst werden, die zum Aufbau einer Altersversorgung geeignet
seien. In der Stellungnahme von Professor Udo Reifner vom Hamburger
Institut für Finanzdienstleistungen heißt es, die
einseitige Bevorzugung der Versicherungsbranche und ihrer Produkte
sei sachlich nicht gerechtfertigt "und greift in den Wettbewerb um
das beste Produkt der Wirtschaft ein". Altschwager-Hauser und der
Koblenzer Professor Hugo Grote plädierten dafür, im Falle
des Todes eines Schuldners auch die Versorgungsansprüche von
Hinterbliebenen vor einem Zugriff durch Gläubiger zu bewahren.
In diesem Punkt, so Grote, solle man sich an den Bestimmungen der
gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. ZDH-Sprecher Hagedorn
setzte sich dafür ein, in den Pfändungsschutz der
Altersvorsorge auch die Sterbegeldversicherungen von
Selbstständigen einzubeziehen. Der Münchner Rechtsanwalt
Bodo Hasse bezeichnete es als bedenkenswert, unter bestimmten
Bedingungen auch den Schutz von Immobilienwerten, die der
Altersvorsorge dienen, in das Gesetz zu integrieren.