Berlin: (hib/WOL) Die Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes soll nach dem Willen der FDP präziser gestaltet werden. Die Fraktion hat dazu einen Antrag (16/2671) eingebracht. Die Evaluierung müsse sich an den Kriterien der "Geeignetheit der Maßnahmen" und deren Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit orientieren, heißt es darin. Der Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz vom Januar 2002 soll überarbeitet und unter Berücksichtigung der Kriterien des Übermaßverbotes neu in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Dieser neue Bericht soll nach Vorstellung der Liberalen auch den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2004 erfassen und in Zusammenarbeit mit externem Sachverstand von wissenschaftlichen Instituten erarbeitet werden. Die Vorlage sollte zudem vor der parlamentarischen Beratung weiterer Gesetze zur Bekämpfung des Terrorismus eingebracht werden, so die Antragsteller.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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