Berlin: (hib/MIK) Die Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG) können verbeamtete Mitarbeiter in den vorzeitigen Ruhestand schicken. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwochabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Opposition, in dem er den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1938) in geänderter Fassung annahm. Der Entwurf soll am heutigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Postnachfolgeunternehmen beschäftigen auch nach der Privatisierung weiterhin Beamte. Im Vergleich zu anderen Unternehmen der Privatwirtschaft ergebe sich für sie daraus eine besondere Personalsituation, heißt es im Gesetzentwurf. Technologische Entwicklungen hätten in der Vergangenheit zu personellen Überhängen geführt und machten auch künftig einen Personalabbau notwendig. Bei der Deutschen Post AG ersetzten vor allem Brief- und Paketverteilanlagen die menschliche Arbeitskraft. Bei der Deutschen Postbank sei der einst personalintensive Belegverkehr automatisiert worden und es werde weit weniger Personal als früher benötigt. Die modernen Vermittlungs- und Übertragungstechniken der Deutschen Telekom verringerten ebenfalls den Personalbedarf. Vor allem im mittleren technischen Fernmeldedienst seien Mitarbeiter entbehrlich geworden. Auch vor dem Hintergrund eines zunehmend stärkeren Wettbewerbs könnten die drei Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht gegenüber den Beamten nicht mehr ausreichend erfüllen. Trotz Qualifizierungs- und Vermittlungsbemühungen, unter anderem in unternehmenseigenen Personalservice-Agenturen, könnten den dort beschäftigten Beamten nicht mehr in ausreichendem Umfang angemessene Aufgaben angeboten werden.
Die Unions-Fraktion erklärte dazu, dass sie Vorruhestandsmodellen "grundsätzlich" kritisch einschätze. Bei den Postnachfolgeunternehmen gebe es aber keinen anderen Weg, Personalabbau zu ermöglichen. Für den Bundeshaushalt sei das Modell kostenneutral. Auch die SPD wies darauf hin, dass es keine Belastung für den Steuerzahler gebe. Die Sprecherin kritisierte jedoch, dass es offenbar vor allem bei der Telekom keine Möglichkeit gebe, 32.000 Menschen, davon 10.000 Beamte, angemessene weiterzubeschäftigen. Die Oppositionsfraktionen kritisierten, dass eine solche Frühpensionierung nicht vermittelbar sei, wenn gleichzeitig über die Rente mit 67 gesprochen werde. Die Linksfraktion erklärte, dass bei der Privatisierung vor Jahren nicht an die Menschen gedacht worden sei, sondern nur an das betriebswirtschaftliche Ergebnis. Sie sagte voraus, dies werde bei der Privatisierung der Bahn auch so werden.
Mit einem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde die bisher vorgesehene einmalige Abgeltungszahlung der Aktiengesellschaften durch eine jährliche Zahlungsweise ersetzt. Damit werde eine Synchronisierung der Zahlungsverpflichtungen der Aktiengesellschaften gegenüber dem Bund und der Verpflichtung des Bundes gegenüber den Vorruheständlern erreicht. Abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis/Die Grünen, in dem vor allem kritisiert wurde, dass die Bundesregierung einerseits Programme zur Förderung der Beschäftigung älterer Menschen plane und andererseits den Beschäftigten ihrer zum Teil in eigenem Besitz befindlichen Unternehmen den Weg in die Frühpensionierung ebne.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf