Berlin: (hib/BOB) Die FDP fordert die Bundesregierung auf, Landminen und Streumunition aus den Beständen des Bundeswehr zu entfernen und zu entsorgen. Dies ist das Ziel eines Antrages ( 16/2780). Die Liberalen sind der Auffassung, um auf internationaler Ebene glaubwürdig für ein solches Verbot eintreten zu können, müsse Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen. Ferner müsse die Regierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Herstellung, den Besitz, die Erprobung, die Lizenzvergabe und den Export nicht nur für Anti-Personenminen, sondern für alle Landminen und für Streumunition verbietet. Experten zufolge würden jährlich schätzungsweise zwischen 15.000 und 20.000 Menschen Opfer von Landminen. Daneben blockierten Blindgänger und Minen rund 200.000 Quadratkilometer landwirtschaftlicher Anbaufläche, Verkehrswege und Wohngebiete weltweit. Solange es Blindgänger beim Einsatz von Streumunition gebe, so die Liberalen, bestehe eine Gefahr für die Bevölkerung. Diese Art von Waffen müsse grundsätzlich als Instrument der Kriegsführung international geächtet werden. Die Bundesregierung fordert die FDP zusätzlich auf, den Einsatz von Minen- und Kampfmittelräumgerät in den betroffenen Ländern "signifikant" zu erhöhen.
Bündnis 90/Die Grünen haben dazu ebenfalls einen Antrag ( 16/2749) eingereicht. Sie begrüßen zwar, dass die Bundeswehr bislang keine Streumunition eingesetzt habe, auf Neubeschaffungen verzichte und nach Alternativen suche, um künftig vollständig auf Streumunition verzichten zu können. Die Regierung halte aber nach wie vor an der Option zum Einsatz von Streumunition fest. Ein Einsatz unterschiedslos wirkender Streumunition sei unter humanitären Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. Er verursache großes Leid, behindere den Wiederaufbau und hemme die Entwicklung ganzer Regionen. Die Grünen fordern deshalb von der Regierung, das Parlament bei der Erarbeitung eines Gesetzes zum Verbot von Streumunition "nach Kräften" zu unterstützen. Die Regierung habe "unverzüglich" ein Moratorium in Kraft zu setzen, das den Einsatz und die Verwendung, Herstellung, Beschaffung, Modernisierung und Weiterverbreitung von Streumunition verbietet, bis eine gesetzliche oder international verpflichtende Regelung geschaffen ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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