Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung
beabsichtigt, die Sozialhilfe für die Teilhabe behinderter
Menschen am Leben in der Gesellschaft zu reformieren. Sie teile die
Einschätzung des Bundesrates, dass in dieser Frage
Handlungsbedarf bestehe, schreibt die Regierung in ihrer
Gegenäußerung (
16/2753) zur Stellungnahme des Bundesrates zum
Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften
Sozialgesetzbuches (
16/2711). Dagegen lehnt es die Regierung ab,
das Kindergeld dem Einkommen der Person zuzuschlagen, an die es
tatsächlich ausgezahlt wird. Dazu schreibt die Regierung,
Kindergeld sei vorrangig als Steuervergütung anzusehen, durch
die das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums
eines Kindes steuerfrei gestellt werde. Auch den Vorschlag des
Bundesrates, Ausländern grundsätzlich in den ersten drei
Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland keine Sozialhilfe zu
gewähren, will die Regierung den Angaben zufolge nicht
aufgreifen. Zudem weist sie das Ansinnen der Länder
zurück, den automatisierten Datenabgleich auf solche Menschen
auszudehnen, die im Alter und bei Erwerbsminderung Sozialhilfe
beziehen. Auf die Sozialhilfe beziehen sich zudem Anträge von
den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen. In
ihrem Antrag (
16/2743) machen sich die Linksparlamentarier
dafür stark, "zeitnah" den Regelsatz für Sozialhilfe
sowie für das Arbeitslosengeld II auf 420 Euro pro Monat zu
erhöhen. Zudem müsse das Bedarfsbemessungssystem erneuert
werden. Der Grundbedarf dürfe nicht allein am
Verbrauchsverhalten der unteren Einkommensgruppen orientiert
werden, sondern müsse die Bedarfsdeckung und die Sicherung
gesellschaftlicher Teilhabe ins Zentrum rücken. Die
Bündnisgrünen verlangen in einem Antrag (
16/2750) ebenfalls, die Berechnungsgrundlage
der Regelsätze grundlegend zu überprüfen. Zudem
müssten die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung zum
1. Januar 2007 berücksichtigt werden. Bislang tauchten auch
die Kostensteigerungen in den Bereichen Gesundheit und Energie
nicht im Regelsatz auf. Für Kinder und Jugendliche müssen
aus Sicht der Grünen Sofortmaßnahmen beschlossen werden,
die die aktuellen Hilfebedarfe absichern. So seien etwa Lernmittel
im Notfall als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Auch
Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in
Kindertagesstätten und Schulen solle Empfängern von
Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bezahlt werden. Die Grünen
fordern in einem weiteren Antrag (
16/2751), die Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln. Es sei notwendig,
das so genannte Bruttoprinzip beizubehalten. Dazu heißt es,
die vorgesehene Einführung des Nettoprinzips habe große
Bedeutung für Menschen mit Behinderungen, die auf
stationäre Eingliederungshilfe angewiesen seien. Bislang
gingen Sozialhilfeträger in Vorleistung. Die benötigten
Leistungen würden in vollem Umfang finanziert und den
Einrichtungen als Vergütung ausgezahlt. Die Kostenbeteiligung
der Behinderten werde im Nachhinein ermittelt. Mit der
Einführung des Nettoprinzips entfalle, so die Grünen,
diese Vorleistungspflicht des Sozialhilfeträgers. Betroffene
Behinderte müssten dann ihren Anteil an den Kosten der
Eingliederungshilfe selbst ermitteln und vorfinanzieren, indem sie
beispielsweise dem Wohnheim, in dem sie betreut werden,
entsprechende Geldbeträge überweisen. Dazu dürfe es
nicht kommen, unterstreichen die Grünen.