Berlin: (hib/SUK) Die FDP bemängelt
die steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung. Obwohl zahlreiche Argumente gegen die bisherige
unterschiedliche Behandlung sprächen und der Wirtschaftsrat
der CDU noch im Mai 2005 eine Gleichstellung von Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung bei der Umsatzsteuer gefordert habe, sei im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Steuerprivileg
für die Abwasser- und Abfallentsorgung festgeschrieben worden.
Die Liberalen fordern daher in einem Antrag (
16/2657), die Vereinbarung des
Koalitionsvertrags zu diesem Thema "nicht zur Grundlage des
Regierungshandelns zu machen". Sie sei "ökologisch
unbegründet, ökonomisch widersinnig und
(europa-)rechtlich bedenklich" und werde daher "absehbar ohnehin
nicht dauerhaft von Bestand" sein. Vielmehr solle die Regierung
zahlreiche wissenschaftliche Expertisen und Mahnungen des
Bundesrechnungshofes zur Kenntnis nehmen und die steuerlichen
Rahmenbedingungen für die Abwasserentsorgung in Deutschland so
umgestalten, dass öffentlich-rechtliche Betreiber, die die
Abwasserentsorgung durchführen, als Betriebe gewerblicher Art
gelten. Damit würden diese Betriebe körperschaftssteuer-
und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Auch in der
Abfallwirtschaft soll nach dem Willen der Liberalen die
"steuerliche Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen
Organisationsformen" beendet werden.