Berlin: (hib/SUK) Für die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin (Sachsen-Anhalt) liegt bislang kein Antrag auf Bundesförderung vor. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2597) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2480) mit. Diese hatte gefragt, ob die Bundesregierung der Bewertung der Gedenkstätte Lichtenburg als "Gedenkstätte von überregionaler Bedeutung" zustimmt. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass eine solche Bewertung nicht von ihr selbst vorgenommen werde, sondern im Fall der Antragstellung auf Bundesförderung dem Votum eines unabhängigen Expertengremiums folge. Sachsen-Anhalt, das Sitzland der Gedenkstätte, habe einen solchen Antrag bisher nicht gestellt.
Den Grund dafür, dass die Verhandlungen zur Übernahme der KZ-Gedenkstätte aus Bundes- in Landesträgerschaft bisher erfolglos waren, sieht die Bundesregierung darin, dass das Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt noch "Klärungsbedarf zur Übernahme der Herrichtungskosten für die Zufahrt, zur angebotenen Vertragsdauer und der möglichen Erstattung von Investitionen" sähe. Nach Einschätzung der zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben könne der Abschluss des Vertrages aber "noch in diesem Jahr" erfolgen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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