Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vorgelegt ( 16/11131). Damit sollen das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Energiesteuergesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geändert werden.
Im Gesetzentwurf heißt es, dass als Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen von 2015 an stärker auf die Minderung von Treibhausemissionen ausgerichtet werden soll. Der Ausbau der zunehmenden Verwendung der Biokraftstoffe erfolge allerdings langsamer als bisher geplant. Gründe dafür seien unter anderem, dass für eine Übergangszeit die Beimischung von zehn Volumenprozent Ethanol zu Ottokraftstoffen wegen der Motorenunverträglichkeit von Altfahrzeugen nicht möglich sei. Um Nutzungskonkurrenz mit Nahrungs- und Futtermitteln zu vermeiden, werde zudem durch eine Verschiebung der Quotenerhöhung Zeit gewonnen, um Biomasse aus anderen Quellen zu gewinnen.
Zudem würden Biokraftstoffe der zweiten Generation, die eine deutlich bessere Klimabilanz als Biokraftstoffe der ersten Generation hätten, noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung beziffert die Steuerverluste nach der geplanten Gesetzesänderung im kommenden Jahr auf 193 Millionen Euro, 2010 sollen sie 62 Millionen Euro betragen und 2011 insgesamt 22 Millionen Euro. Anschließend sollen keine Steuerverluste mehr anfallen.