WIRTSCHAFT
Monopolkommission sieht Nachteile für Konkurrenzfirmen
Sachverständige und die Deutsche Post AG haben sich gegen die von der FDP-Fraktion geforderte Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung des Unternehmens ausgesprochen. Die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post stelle für den deutschen Gesetzgeber aufgrund europarechtlicher Vorgaben zwingendes Recht dar, erläuterte Professor Harald Schaumburg von der Kanzlei Flick, Gocke, Schaumburg am 19. Januar in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. Die FDP-Fraktion hatte die Aufhebung des Umsatzsteuerprivilegs in ihrem Gesetzentwurf ( 16/8906) damit begründet, dass die Post durch die Privatisierung kein öffentliches Unternehmen mehr sei und die Befreiung von der Steuer nur für öffentliche Unternehmen gelte. Außerdem verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/8773) mehr Wettbewerb bei Postdienstleistungen.
Dagegen erklärte Schaumburg, der Deutschen Post sei die Qualifikation als öffentliche Posteinrichtung nicht deshalb zu versagen, weil der Bund nur noch eine Minderheitsbeteiligung an dem Unternehmen halte. Dafür würden sich in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie keine Anhaltspunkte finden. Auch die Deutsche Post verwies in ihrer Stellungnahme auf die nach Europarecht zwingend erforderliche Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Die Privatisierung des Unternehmens sei "insoweit irrelevant". Die Post wies außerdem darauf hin, dass ihre Mitwerber einen Marktanteil von 13 Prozent erreicht hätten. Das sei im europäischen Vergleich ein Spitzenwert.
Dagegen sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Justus Haucap, ebenfalls unter Berufung auf europäisches Recht, die Befreiung von der Umsatzsteuer müsse aufgehoben werden. Sie beschere der Deutschen Post AG einen Kostenvorteil von 19 Prozent gegenüber den Wettbewerbern. "Für diese steuerliche Ungleichbehandlung gibt es aus Sicht der Monopolkommission keine Rechtfertigung", erklärte Haucap.
Haucap begrüßte es, dass sich die FDP-Fraktion gegen Mindestlöhne im Postsektor ausspricht. Der von dem von der Deutschen Post AG dominierten Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelte und vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohn sei nicht zum Schutz von Arbeitnehmerinteressen eingeführt worden, sondern um den Wettbewerb im Postmarkt massiv zu behindern. Professor Werner Möschel (Universität Tübingen) sagte, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages sei verfassungswidrig. "Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines verbotenen und nichtigen Kartellvertrages ist immer unverhältnismäßig im Sinne des Grundgesetzes", so Möschel. Die Gewerkschaft Verdi forderte eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und bezahlbare Postversorgung.