Die Öffentlichkeit war zunächst kritisch, für die Parlamentarier bedeutete es eine Arbeitserleichterung: Seit dem 1. April 1969 hat jeder Abgeordnete die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen, die ihn bei seiner parlamentarischen Arbeit unterstützen. Erstmals wurden dazu Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt; jeder Abgeordnete bekam anfangs 1.500 Mark pro Monat. Bis zu dieser Neuregelung, die Bestandteil der "Kleinen Parlamentsreform" war, durften nur das Präsidium und Ausschussvorsitzende vom Bundeshaushalt finanzierte Mitarbeiter einstellen. Für die übrigen der rund 500 Abgeordneten standen insgesamt 40 Schreibkräfte zur Verfügung. Dieses Missverhältnis musste geändert werden, damit nicht irgendwann die Parlamentsgeschäfte unter der dünnen Personaldecke zu leiden hätten.
In der Öffentlichkeit rief die Beschäftigung von Mitarbeitern allerdings Kritik hervor. Viele bezeichneten sie als Geldverschwendung und fürchteten, dass die Mitarbeiter Einfluss auf die Parlamentarier haben könnten.
Doch die neue Regleung bewährte sich schnell. Sogar der damalige Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel (CDU) forderte schon zweieinhalb Monate nach Inkrafttreten der Regelung Geld für noch mehr Mitarbeiter: "Wir alle wissen, dass das noch kein befriedigender Zustand ist", sagte er in einer Bundestagsdebatte am 18. Juni 1969. Seit dem 1. Januar 2009 stehen jedem Parlamentarier für Mitarbeiter monatlich 14.712 Euro zur Verfügung. Allerdings erhalten die Parlamentarier die Summe nicht selbst; die Abgeordnetenmitarbeiter bekommen ihr Gehalt direkt von der Bundestagsverwaltung überwiesen.