Hypo Real Estate
164 Abgeordnete der Opposition fordern Untersuchungsausschuss
Ein Untersuchungsausschuss soll klären, ob im Geschäftsbereich des Finanzministers und der Bundesbank durch Erlasse, Weisungen oder sonstige Handlungen zu den Missständen bei der Hypo Real Estate (HRE) beigetragen wurde. Die Einsetzung eines solchen Untersuchungsausschusses fordern Abgeordnete der Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gruppenantrag ( 16/12480), den der Bundestag am 26. März zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen hat.
Der Untersuchungsausschuss solle insbesondere prüfen, ob die Strukturen zwischen Bundesfinanzministerium, Deutscher Bank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geeignet waren, Reaktionen auf systemische Risiken bei der HRE angemessen sicher zu stellen, fordern die Antragsteller. Zudem solle unter anderem geklärt werden, ob und inwieweit das Finanzministerium von der BaFin über den Refinanzierungsbedarf der HRE unterrichtet war, wem im Finanzministerium Berichte der BaFin bekannt geworden sind, wie hoch der Refinanzierungsbedarf der BaFin in den Berichten beziffert worden ist und welche Risiken die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der HRE bislang eingegangen ist. Ferner sollen Einzelaspekte in Bezug auf die Einbeziehung der Finanzholdings in die staatliche Finanzaufsicht geklärt werden. Die Abgeordneten interessiert dabei, welche Gespräche es zwischen dem Bundesfinanzministerium, dem Justizministerium, der BaFin und der Deutschen Bundesbank über die Vorschläge zur Beaufsichtigung von Finanzholdinggesellschaften Mitte 2007 gegeben hat und ob die HRE Gegenstand dieser Gespräche war. Weiter haben die Antragsteller Fragen hinsichtlich der Entstehung der HRE durch die Abspaltung von der Hypo Vereinsbank im Jahr 2003 und ob es im Vorfeld der Abspaltung bereits Beanstandungen gegeben hat. Dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung liegt bereits ein Antrag der Linksfraktion ( 16/12130) zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor.
Gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes hat der Bundestag das Recht und auf Antrag eines Viertels (153) seiner Mitglieder die Pflicht, dem zu folgen. Den Antrag der Oppositionsfraktionen haben 164 Abgeordneten unterzeichnet.