Für Aufsichtsbehörden im Finanzwesen wird es keine Bereichsausnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD nahmen am 25. März einen entsprechenden Passus aus dem Entwurf des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes ( 16/11613, 16/11640) wieder heraus. So müssen die Finanzaufsichtsichtsbehörden auch in Zukunft den Bürgern Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen. Das Gesetz wurde am 26. März im Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossen. Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
Die Einfügung der Bereichsausnahme ging auf eine Anregung des Bundesrates zurück und war in der Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf von Datenschützern kritisiert worden. Die Unionsfraktion erklärte, es gebe noch weiteren Beratungsbedarf. Die SPD-Fraktion stellte fest, dass mit ihr die Einfügung einer Bereichsausnahme nicht zu machen sei. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte die Entfernung der Bereichsausnahme. Die FDP-Fraktion erklärte, die Informationsrechte der Verbraucher dürften nicht eingeschränkt werden.
Der Gesetzentwurf setzt eine Richtlinie der EU um, mit der der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden soll. Die Union begrüßte die Harmonisierung, weil unter anderem das Geld der Verbraucher bei Insolvenzen besser abgesichert sei. Die SPD-Fraktion hob hervor, dass damit der Weg für neue Produkte wie das europäische Lastschriftverfahren frei sei. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linksfraktion, die einen besseren Schutz von Kreditkartenkunden vor Überschuldung erreichen wollte. Von den anderen Fraktionen unterstützte nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag. Unionsfraktion und SPD-Fraktion erklärten, eine Verkürzung der Kreditfrist von zwölf auf vier Monate sei angesichts der Vorgabe der Richtlinie nicht möglich.