Die Bundesregierung will am 1. April im Kabinett einen Gesetzentwurf zur Kohlendioxid-Einlagerung (Carbon Capture and Storage - CCS) vorlegen (s. nebenstehenden Artikel). Mit dem Entwurf soll ein Rechtsrahmen für die technologische Anwendung von CCS geschaffen werden, sagte ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums am 25. März vor dem Umweltausschuss des Bundestages. Damit sollen noch in dieser Legislaturperiode die Vorgaben einer EU-Richtlinie umgesetzt und sowohl Rechts- als auch Investitionssicherheit sichergestellt werden. Insgesamt gäbe es in der EU Pläne für zwölf Demonstrationskraftwerke. In Deutschland sind drei CCS-Anlagen im Gespräch: in Hürth (Nordrhein-Westfalen), Jänschwalde (Brandenburg) und Wilhelmshaven (Niedersachsen). Als Vertreter des Bundesumweltministeriums fügte der parlamentarische Staatssekretär Michael Müller (SPD) hinzu: "Wir sollten alles tun, um den Druck in Richtung effizienter und erneuerbarer Energien aufrechtzuerhalten". Die Union kritisierte , dass das Gesetz immer weiter nach hinten verschoben worden sei. Dass es sich beim CCS-Gesetz um ein Klimaschutzgesetz und nicht um ein Wirtschaftsförderungsgesetz handele, betonte die SPD. Die Hoffnung, dass es bei dem CCS-Gesetz schnell zu einer Einigung komme, äußerte die FDP. Sie befürwortete, dass das Gesetz wirtschaftlich gestaltet werde. Die Langzeitsicherheit der Anlagen ist nach Auffassung der Fraktion Die Linke "nach wie vor nicht klar". Die Grünen bemängelten zudem, dass neben der Frage der Speicherung der Transport des CO2 "ein völlig unklarer Komplex" sei.