Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen sollen nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen künftig verhindert werden. Das hatte die Fraktion in einem Antrag ( 16/13180) gefordert, der am 2. Juli vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt wurde. Für den Antrag stimmten Grüne, Linksfraktion und FDP.
Nach Ansicht der Grünen stellen Beeinträchtigungen von Menschen durch immer weiter reichendere Einflussmöglichkeiten transnationaler und anderer Konzerne ein wachsendes Problem dar. Sie hatten daher von der Bundesregierung verlangt, einen Gesetzentwurf vorzulegen und auf EU-Ebene die Erarbeitung eines Richtlinienentwurfs anzuregen, der eine Haftung der Mutter- für ihre Tochterkonzerne festlegt, falls das Tochterunternehmen Menschenrechte missachtet. Zudem sollte sie prüfen, inwieweit bisherige Berichtspflichten von Unternehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden können und auch hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die SPD-Fraktion erklärte in der Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 16/13647), sie halte den Antrag für richtig, müsste ihn aber ablehnen, weil sie sich an den Koalitionsvertrag halten müsse. Die CDU/CSU hingegen sagte, es gebe mit dem "Global Compact" bereits eine internationale Vereinbarung. Sie sei dagegen, dieses Instrument durch weitere Regularien zu ergänzen. Die FDP betonte, zusätzliche Vergabekriterien könnten kleine und mittelständische Unternehmen ausschließen, weil sie nicht über das Personal verfügten, um die Bedingungen zu erfüllen.