Die Einkommensgrenze bei Sozialhilfebedürftigen sollte nach Ansicht des Bundesrates bei Opfern politischer Verfolgung in der DDR, die Kinder haben, durch die Einführung eines Freibetrags "angemessen angehoben" werden. Die Opfer erhielten so ihre monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, ohne dass das Kindergeld als Einkommen angerechnet würde, erklärt die Länderkammer in einem Entwurf zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ( 16/13560). In ihrer Stellungnahme schreibt die Bundesregierung, eine Änderung des Gesetzes sei aus ihrer Sicht nicht erforderlich. Sie werde jedoch den Änderungsbedarf prüfen. Dies gelte auch für die Zuordnung von Kindergeld
Die Bundesregierung soll "unverzüglich" prüfen, auf welchem Wege sie die rechtlichen Interessen deutscher Autoren und Verlage in dem Verfahren um die Zulässigkeit des "Google Book Search" wirksam unterstützen kann. Dies ist ein Ziel eines Antrages der FDP-Fraktion ( 16/13372). Die Liberalen erläutern, seit 2004 bereite das US-amerikanische Unternehmen Google im Rahmen seines Projektes gedruckte Bücher massenhaft digital auf, um sie online durchsuchbar zu machen. Insgesamt handele es sich bislang um circa sieben Millionen Bücher. Die Werke seien zum überwiegenden Teil urheberrechtlich geschützt, heißt es im Antrag. Von dem Projekt seien auch deutsche Autoren und Verlage betroffen. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung auf, zu prüfen, inwieweit sie in dem Verfahren vor dem Bundesgericht in New York intervenieren könne.
Arbeitgeber sollen Fehlverhalten von Arbeitnehmern, auf das sie eine Kündigung stützen wollen, auch nachweisen müssen. Zwischen dem nachgewiesenen Schaden für den Arbeitgeber und den wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigung auf den Arbeitnehmer müsse ein "angemessenes Verhältnis" bestehen, fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/13383). Sie argumentiert, mit einer Verdachtskündigung ohne Beweis könne ein Unschuldiger seinen Arbeitsplatz verlieren. Durch richterliche Rechtsfortbildung sei mit einer solchen Entlassung eine Kündigungsart geschaffen worden, die eine "einseitige Risikoverlagerung zu Lasten der ohnehin schon benachteiligten Arbeitnehmer" vornehme und ausschließlich Arbeitgeberinteressen schütze. Eines der jüngsten Opfer dieser Rechtssprechung sei die ehemalige Kassiererin einer Berliner Supermarktfiliale.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Gesetzentwurf ( 16/13596), dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Fraktion strebt deshalb eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches an. Der entsprechende Paragraf solle lauten: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Die Grünen betonen, angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und an dem Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Dieser Zustand stelle eine Diskriminierung von Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Identität dar, begründet die Fraktion den Gesetzentwurf.
Bei dem sogenannten Einbürgerungstest ist die Durchfallquote offenbar äußerst gering. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/13558) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/11815) hervorgeht, verliefen in der Zeit vom 1. September 2008 bis 31. März 2009 bundesweit nur 587 von insgesamt 46.266 Teilnahmen an dem Test nicht erfolgreich, während 98,7 Prozent die Prüfung bestanden. Laut Antwort galt bei mehr als der Hälfte der 113.030 im Jahr 2007 eingebürgerten Personen ihre bisherige Staatsangehörigkeit weiter: 52,4 Prozent dieser Einbürgerungen erfolgten unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Dabei vermeidet Deutschland der Antwort zufolge grundsätzlich das Entstehen von Mehrstaatigkeit durch Einbürgerung. Eine generelle Ausnahme gelte nur für Staatsangehörige von EU-Staaten und der Schweiz: Hier werde Mehrstaatigkeit "ausnahmsweise hingenommen, da bei Unionsbürgern und Schweizern bereits eine weitgehende Gleichbehandlung mit Inländern besteht".