Die Bundesregierung soll die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten "effizient" verbessern. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag ( 16/13624), dem der Bundestag am 2. Juli zustimmte.
Soweit diese Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, die in den jeweiligen Gebieten wohnen, sollen diese Einrichtungen in der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden, heißt es weiter. Um die Rechtssicherheit für solche Einrichtungen zu erhöhen, müssten auch die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickelt werden. Die von den Kinderspielplätzen und Kindergärten ausgehenden "natürlichen Geräusche" hätten unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft zu stehen. Diese sollten daher zukünftig nicht mehr als schädliche Umweltauswirkungen für die Nachbarschaft bewertet werden können und damit grundsätzlich auch keine wesentlichen Beeinträchtigungen für benachbarte Grundstücke darstellen.
Die Koalitionsfraktionen betonen, dass Kindergärten, Kinderspieplätzen und ähnlichen Einrichtungen in Deutschand hohe Bedeutung zukomme. Der Ausbau der Kinderbetreuung müsse in Zukunft weiter gefördert werden - insbesondere auch in reinen Wohngebieten im Hinblick auf die dort lebenden Kinder. Zurzeit sehe die Baunutzungsverordnung für reine Wohngebiete nur eine ausnahmsweise Zulässigkeit für diese Einrichtungen vor.