Das duale System mit den Lernorten Berufsschule und Betrieb ist unbestritten die beste Vorbereitung für das Berufsleben. Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, weil Staat und Wirtschaft ihre Verantwortung für die schulische beziehungsweise betriebliche Ausbildung wahrgenommen haben. Die besondere Verantwortung der Arbeitgeber für die betriebliche Ausbildung hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze im dualen System ist kontinuierlich zurückgegangen. Seit 2000 hat sich die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze in Ausbildungsberufen bundesweit stark reduziert. Und die Zahl der unversorgten Schulabgänger steigt von Jahr zu Jahr. Im vergangenen Jahr wurde jeder neunte der von den Unternehmen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge voll aus öffentlichen Mitteln bezahlt.
Besser als die Anwendung von gesetzlichen Instrumenten ist immer die freiwillige Lösung. Der Vorrang von freiwilligen Lösungen ist im Gesetz angelegt: Wenn ein verbindlicher Ausbildungspakt mit der Wirtschaft zu Stande kommt, muss das Gesetz nicht angewendet werden. Wenn bis zum 30. September jeden Jahres das Ziel eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen erreicht ist, werden die gesetzlichen Instrumente nicht ausgelöst. Tarifliche Vereinbarungen zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation haben im Gesetz Vorrang.
Aber es macht Sinn, einen gesetzlichen Rahmen zu haben für den Fall, dass alle diese freiwilligen Elemente nicht greifen. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, mit dem das Ziel verfolgt wird, den Fachkräftenachwuchs und die Berufsbildungschancen der jungen Generation durch Steigerung der betrieblichen Ausbildungsplätze zu sichern und zu fördern, um durch Ausschöpfung des gesamten zukünftigen Fachkräftepotenzials die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu gewährleisten.
Foto: Deutscher Bundestag