Das Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (DGleiG) ist Ende 2001 in Kraft getreten. Es löste das Frauenfördergesetz, das nicht die erhofften Wirkungen erzielt hatte, mit dem Ziel ab, die Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Bundes entscheidend voranzubringen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern. Das Gesetz regelt unter anderem die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten, die Ausschreibung von Arbeitsplätzen für Frauen und Männer und die bevorzugte Einstellung von Frauen, soweit diese in bestimmten Bereichen unterrepräsentiert sind. Informationen unter www.bmfsfj.de.