Eigentlich war die Föderalismusreform auch als ein Schritt weg von der Kleinstaaterei gedacht. So wurde beispielweise festgelegt, dass der Bund zukünftig die Statusrechte für Landes- und Kommunalbeamte zu regeln habe. Mehr Mobilität der Beamten erwartete man dadurch. Die Bundesregierung hat zu diesem Zwecke nun das Beamtenstatusgesetz vorgelegt - nach Expertenmeinung erfüllt es die Erwartungen jedoch nicht.
Während einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 19. März wurde vor allem die fehlende Anerkennung der Beamtenlaufbahnen kritisiert. Europaweit würde man inzwischen Laufbahnregelungen anerkennen, so empörte sich beispielsweise Professor Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin. "Das soll nun zwischen Hamburg und Niedersachsen nicht möglich sein?", fragte er. Professor Jan Ziekow vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer forderte wie Peter Heesen, Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes, bundeseinheitliche Regelungen für diesen Kernbereich zu schaffen, da sonst keine Mobilitätsanreize für Beamte bestünden.
Auf das Problem der unterschiedlichen Besoldung, die sich aus der Länderkompetenz in dieser Frage ergebe, verwies Niels Kammrath vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Er forderte, den Grundsatz einer angemessenen Besoldung gesetzlich festzuschreiben. Staatssekretär a. D. Klaus Köpp rückte die Berufsgruppe der Lehrer in den Blickpunkt des Interesses. Es müsse möglich sein, dass ein Lehrer nach einem Umzug in ein anderes Bundesland auch dort unterrichten könne.