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Das Parlament
Nr. 13 / 26.3.2007
Aus Politik und Zeitgeschichte
STICHWORT
- Zinsschranke Zinsen auf Fremdkapital
können in der Regel als Betriebsausgaben vom zu versteuernden
Unternehmensgewinn abgezogen werden. Die Zinsschranke soll diese
Möglichkeit ab 2008 einschränken, damit die Unternehmen
sich nicht allein aus steuerlichen Gründen verschulden. Ist
die Differenz zwischen Zinsertrag und Zinsaufwand größer
als eine Million Euro, soll nur noch ein Teil des über den
Zinserträgen liegenden Zinsaufwands sofort gewinnmindernd
geltend gemacht werden können. Deutsche Tochterunternehmen
können die Zinsschranke umgehen, indem sie in Deutschland
einen höheren Gewinn versteuern oder sich ihr
Fremdfinanzierungsanteil dem des Gesamtkonzerns angleicht.
- Abgeltungsteuer Diese Variante der
Einkommensteuer soll 2009 eingeführt werden.
Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden, Erträge aus
Investmentfonds und Zertifikaten, aber auch Gewinne aus dem Verkauf
von börsennotierten Wertpapieren sollen dann pauschal mit 25
Prozent besteuert werden. Die Steuer wird von den Banken direkt an
das Finanzamt abgeführt. Bislang gilt für
Zinseinkünfte der persönliche Steuersatz. Dies hat in der
Vergangenheit zu Steuerflucht und zur Möglichkeit des
Kontenabrufs durch die Finanzämter geführt.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament"
mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
Ausgabe 13 vom 26.3.2007
© Deutscher Bundestag und
Bundeszentrale für politische Bildung, 2009.