Auf der politischen Bühne Dresdens wird eine Provinzposse aufgeführt - vor weltweitem, verständnislosem Publikum. Die Dialoge bestehen aus simplen Fragen wie: "Muss der Bürgerwille umgesetzt werden?" oder: "Ist das Weltkulturerbe zu bewahren?" Die einen beziehen sich auf den Bürgerentscheid von 2005, der mit klarer Mehrheit den Bau der Waldschlösschenbrücke verlangte, die anderen auf die nicht minder eindeutige Entscheidung des Welterbekomitees der Unesco von 2006, das Dresdner Elbtal auf die "Rote Liste des Welterbes in Gefahr" zu setzen.
Vernünftig wäre es, beide Fragen zu bejahen - rechtsstaatlich und demokratisch zudem. Die Staatsgewalt wird durch demokratisch legitimierte Organe ausgeübt; diese schaffen den rechtlichen Rahmen, in dem die Dresdner Bürger ihren politischen Willen entfalten können. Dem Bürgerentscheid gehen also die Gesetze zum Denkmalschutz und zur Berücksichtigung öffentlicher Interessen vor.
Spätestens hier kommen das Weltkulturerbe und die Welterbekonvention ins Spiel. Mag die Rechtslage auch so kompliziert sein, dass die Gerichte im vorläufigen Rechtsschutz alle Fragen offen ließen. Das Recht kann Demokratie und Kultur miteinander versöhnen: indem es eine welterbeverträgliche Flussquerung zulässt, deren Bau jedoch aufgrund des Bürgerentscheids gebietet. Undemokratisch wäre es, wenn sich die Dresdner über das vom ganzen Volk getragene Recht hinwegsetzen dürften.