Wird der Vorschlag umgesetzt, bedeutet dies eine Erhöhung der Geldleistungen um 0,53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grundlage für die Berechnung der Steigerung sind höhere Kosten bei den Sachausgaben, also etwa bei Büchern, Zeitungen, Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen. Diesen wurden die entsprechenden Angaben des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt.
Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen. ”Die Finanzierung der Fraktionen mit staatlichen Geldleistungen soll eine sachgemäße, effektive Fraktionsarbeit im Rahmen der Aufgaben des Parlaments ermöglichen und gewährleisten“, heißt es in der Unterrichtung. Und weiter: ”Dabei ist die Höhe der Geldleistungen für die Fraktionen nach dem Aufwand zu beurteilen, der in diesem Aufgabenbereich anfällt.“ Die Fraktionen geben knapp vier Fünftel ihrer Mittel für Personal aus, etwas über ein Fünftel entfällt auf Sachausgaben.
Endgültig festgelegt wird die Höhe der Geldleistung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Bundeshaushalt 2010.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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