Die Linksfraktion warf der Koalition vor, mit den Maßnahmen zur Unternehmensbesteuerung reine Klientelpolitik zu betreiben. Die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro im Monat ab 2010 komme Familien von Hartz IV-Empfängern nicht zugute. Die Linksfraktion verlangte daher, zumindest teilweise auf die Anrechnung des erhöhten Kindergeldes auf die Hartz IV-Leistungen zu verzichten. Scharf kritisierte die Fraktion auch, dass die Erhöhung des Kinderfreibetrages ab 2010 von derzeit 6.024 auf 7.008 Euro für Bezieher höherer Einkommen zu deutlichen höheren Entlastungen als die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro für die meisten Eltern führe. Dies hätte längst geändert werden können. Statt dessen werde ein nicht sachgerechtes System weitergeführt. Die Linksfraktion bezweifelte auch, dass Änderungen bei der Erbschaftsteuer zu mehr Wachstum führen sollen.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab. Die Koalition gehe in die falsche Richtung. Bezieher niedriger Einkommen würden nicht von der Erhöhung des Kindergeldes profitieren. Die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsbetriebe werde sogar nach Angaben aus der Branche keine Wachstumsimpulse auslösen, andererseits aber den Druck von serviceintensiven Wirtschaftsbereichen erhöhen, auch für sie die Mehrwertsteuer zu senken.
Die Unionsfraktion wies die Kritik an der Kindergelderhöhung zurück. 4,2 Milliarden Euro der für die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag insgesamt veranschlagten 4,6 Milliarden Euro würden für die Erhöhung des Kindergeldes aufgewandt, der Rest für die Erhöhung des Freibetrages. Dass die Anhebung des Freibetrages im Ergebnis mehr Entlastung bringe als die Erhöhung des Kindergeldes, habe seinen Grund im linear-progressiven Steuertarif. Wer diesen Unterschied nicht wolle, müsse das ganze System umstellen. Die Unionsfraktion wies außerdem darauf hin, dass die geplanten Änderungen an der Unternehmenssteuerreform wie bessere Abschreibungsmöglichkeiten nicht auf einem neuen Erkenntnisprozess in der Krise beruhten. Die Maßnahmen seien in der letzten Legislaturperiode nicht umsetzbar gewesen.
Die FDP-Fraktion erklärte, es gebe nach wie vor in der Wirtschaft keinen Normalzustand. Das Wachstum werde 2009 einbrechen wie nie zuvor. Daher seien Maßnahmen zur Wachstumsbeschleunigung erforderlich, um damit steuerliche Mehreinnahmen zu erzielen. Die SPD, die jetzt die Höhe der Neuverschuldung kritisiere, habe in ihrer Regierungszeit einem 80-Milliarden-Wachstumsprogramm zugestimmt, das voll kreditfinanziert sei. Trotz des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes solle die Neuverschuldung im Etat 2010 bei dem ursprünglich geplanten Wert von 86,1 Milliarden Euro bleiben, versicherte die FDP-Fraktion. Die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsbetriebe verteidigte die FDP-Fraktion mit dem Argument, es gehe um Wettbewerbsneutralität mit dem Ausland. Auch die Bundesregierung begründete die Senkung der Mehrwertsteuer mit dem Argument, man müsse der Wettbewerbssituation in Europa Rechnung tragen.
Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Sie wird am Montag, 30. November, stattfinden.
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