Maria Eichhorn, CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für die Bekämpfung von Diskriminierungen in der Gesellschaft ein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schießt die Bundesregierung jedoch weit über die Vorgaben von Brüssel hinaus. Obwohl die EU nur ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft verlangt, weitet die Bundesregierung die Verbote auf Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht aus.
Der rot-grüne Gesetzentwurf wird den Rechtsverkehr sowohl unter Geschäftsleuten als auch unter Privatleuten erheblich erschweren. Es erfolgt ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit, obwohl diese elementarer Bestandteil der Freiheit der Person ist. Statt Freiheit und Verantwortungspflicht des Einzelnen zu stärken, werden diese noch weiter eingeschränkt. Den Schutz von Familien, die letztlich die Basis unserer Gesellschaft bilden, sucht man bei den Gruppen, die gegen Diskriminierung geschützt werden sollen, vergeblich.
Wer meint, diskriminiert worden zu sein, braucht diesen Verdacht nur noch glaubhaft zu machen. Der Beschuldigte muss dann vor Gericht seine Unschuld beweisen. Lange und schwierige Gerichtsverhandlungen werden die Folge sein. Arbeitgeber müssen zukünftig eingehende Bewerbungen genau archivieren, um gegen den möglichen Vorwurf, die Nichteinstellung beruhe auf dem Alter oder der Religion des Bewerbers, gewappnet zu sein. Auch Vermieter müssen in Zukunft umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen, um Mietverhältnisse jederzeit nachweisbar begründen zu können. Es wird noch mehr Bürokratie geben, verbunden mit zunehmenden Kosten für die Wirtschaft. Profitieren werden davon vor allem Rechtsanwälte und Gerichte.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre überzogene Antidiskriminierungspolitik aufzugeben und ihren Gesetzentwurf praxistauglich zu ändern.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 08. März 2005
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