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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Kinder an die Macht?
Gültig ab: 17.09.2008 10:19
Autor: Nils Grobmeier
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Kinder an die Macht?

Drei Kinder auf einer Rutsche
Rutschpartie auf einem Spielplatz im Tiergarten
© DBT/Werner Schüring

Initiative Kinderwahlrecht

Seit Jahren wird in Deutschland über die Vor- und Nachteile eines Kinderwahlrechts diskutiert. Am 11. September 2003 hatten Abgeordnete aller Fraktionen den Antrag „Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an” in den Bundestag eingebracht. Sie forderten ein Wahlrecht für Kinder, das jedoch bis zu deren Volljährigkeit von den Eltern auszuüben sei. Der Antrag wurde abgelehnt. Im Juni 2008 starteten 46 Abgeordnete einen erneuten Anlauf und forderten die Regierung auf, ein Gesetz zur Einführung eines Kinderwahlrechts vorzulegen.

Die Initiatoren wollen erreichen, dass die Politik künftig stärker die Interessen der nachwachsenden Generationen berücksichtigt. Altbundespräsident Roman Herzog, ein erklärter Befürworter des Kinderwahlrechts, befürchtet angesichts des demografischen Wandels ansonsten eine Übermacht der Älteren.

Die Gegner sehen dagegen ebenso wie das Bundesverfassungsgericht eine Absenkung der bestehenden Altersgrenze beim Wahlrecht nicht als geboten an. Kinder selbst seien politisch nicht urteilsfähig. Den Eltern je Kind eine Zusatzstimme zu geben, verstoße wiederum gegen die demokratische Grundregel, nach der jeder Wähler nur eine Stimme habe. Die Kritiker, die bislang deutlich in der Mehrheit sind, verweisen zudem auf ganz praktische Probleme, wenn die Eltern in ihrer Wahlentscheidung nicht übereinstimmen.  

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Erschienen am 19. November 2008


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