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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: (2) Ausgleichsstock
Gültig ab: 28.01.2004 00:00
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(2) Ausgleichsstock

Es handelt sich dabei um Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, die einzelne Kommunen in die Lage versetzen sollen, ihre Aufgaben weiterhin zu erfüllen, auch wenn die Einnahmen zur Finanzierung der Ausgaben nicht mehr ausreichen. Voraussetzung ist die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, das von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn durch die in dem Konzept vorgesehenen Einschnitte aller Voraussicht nach binnen vier Jahren ein ausgeglichener Haushalt wiederhergestellt werden kann. Zu diesem Zweck müssen in erster Linie alle freiwilligen Ausgaben der betroffenen Städte und Gemeinden auf den Prüfstand.


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