Sanktioniert (vom lateinischen Wort für "Vergeltung"), also mit negativen Folgen bei Fehlverhalten verknüpft, ist die Berücksichtigung von Mindestquoten nach dem Gesetz nicht. Die Kandidatenaufstellung muss lediglich nach den Vorgaben für die innere demokratische Organisation der Parteien erfolgt sein. Ansonsten sind die Aufstellungen ungültig.