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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Wie man eine Petition schreibt
Gültig ab: 13.12.2004 00:00
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Wie man eine Petition schreibt

Bild: Der Petitionsausschuss tagt im Paul-Löbe-Haus.
Der Petitionsausschuss tagt im Paul-Löbe-Haus.

Bild: Akte mit Petitionsnummer
Aktendetails.

Die Petition – das ist nach dem Stimmzettel eines der wichtigsten Mittel für den Bürger, im eigenen Interesse Einfluss auf die Politik und die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu nehmen. Es ist ein Recht, das jedem zusteht, also nicht nur Deutschen, die wählen dürfen, sondern auch Ausländern. Nicht nur Erwachsenen, sondern auch Kindern.

So wird es für den Bundestag zu einer Art Seismograf: Wie wirken die Gesetze wirklich? Hat das Parlament an alles gedacht? Oder bewirken Vorschriften Ungerechtigkeiten im Einzelfall? Die Petition ist somit nicht nur eine Möglichkeit des Bürgers, sich über das Handeln der Behörden zu beschweren. Die Petition stellt auch den Praxistest für alle politischen Entwürfe dar.

Schriftlich und unterschrieben

Damit der Bundestag durch die Petitionen aus der Bevölkerung ein möglichst direktes und absolut ungefiltertes Bild gewinnt, sind die formalen Anforderungen an eine Petition so klein wie eben möglich gehalten. Im Grunde reichen zwei Voraussetzungen: Die Petition muss schriftlich abgefasst, und sie muss eigenhändig unterschrieben sein.

So einfach ist das. Aber damit es danach auch zügig weiter geht, sollte sich der Petent, also der Schreiber der Petition, selbst klar werden über das, was er erreichen will, und ob der Bundestag ihm dabei helfen kann. Insofern ist es natürlich sinnvoll, wenn die Petition sich auf eine Angelegenheit bezieht, an der der Bundestag auch etwas ändern kann. Wer sich also beispielsweise über seine Kanalanschlussgebühr geärgert hat, ist mit seinem Anliegen besser bei seiner Stadt oder seiner Gemeinde aufgehoben. Da kann das Bundesparlament nichts machen. Das gilt auch für Gerichtsentscheidungen. Die Justiz ist in Deutschland unabhängig. Also muss man sich als Betroffener an den Instanzenweg halten und kann nicht erwarten, dass hier der Bundestag im Einzelfall tätig wird.

Bundes- und Ländersache

Aber: Wenn der Petent den Bundestag darauf hinweisen will, welche Folgen eine gesetzliche Regelung bei der Rechtsprechung haben kann, dann ist der Petitionsausschuss des Bundestages wiederum der richtige Ansprechpartner. So könnte als Ergebnis das der Gerichtsentscheidung zugrunde liegende Recht für alle künftigen Fälle geändert werden.

Daraus folgt: Die Petition sollte so verfasst sein, dass man schon auf den ersten Blick erkennen kann, um welche Regelung es geht und wer möglicherweise fachlicher Ansprechpartner ist. Denn bei jährlich gut 15.000 eingehenden Petitionen (also im Schnitt 50 je Werktag) kann nicht jedes Mitglied des Petitionsausschusses jedes Schreiben intensiv studieren. Die Abgeordneten haben sich die Betreuung nach Fachgebieten aufgeteilt, und genauso hält es der Ausschussdienst, in dem gut 70 versierte Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung jede Petition vorab bearbeiten.

Nicht immer ist für den politischen Laien ersichtlich, ob die Angelegenheit, auf die er sich in seiner Petition beziehen will, vor allem im Bereich der Bundes- oder der Länderzuständigkeit angesiedelt ist, ob sie beispielsweise eher das Wirtschafts- oder das Sozialministerium betrifft. Keine Sorge: Um die präzise Zuordnung kümmern sich nach dem Eingang die fachkundigen Mitarbeiter. Aber wenn auf den ersten Blick eine Landesbehörde ein Landesgesetz ausgeführt hat, kann man sich den Umweg über den Bundestag sparen und sich direkt an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landtages wenden – es sei denn, im Hintergrund steht doch wieder ein Bundesgesetz, das bei der Ausführung in den Ländern Probleme bereitet.

Einzelpetition: die klassische Form

Die „klassische“ Form ist die Einzelpetition. In sie stecken die Abgeordneten, ihre Zu- und Mitarbeiter ihre ganze Energie. Daneben gibt es noch die Sammel- und die Massenpetitionen. Die Sammelpetition besteht im Wesentlichen aus einem bestimmten Anliegen, dem sich per Unterschrift oder Unterschriftenliste mehrere oder viele Bürger angeschlossen haben. Die Massenpetition besteht zwar aus vielen einzelnen Schreiben, die jedoch alle gleichen oder fast gleichen Wortlautes ist.

Diese werden zwar registriert, doch im Gegensatz zur individuellen Petition bekommt hier nicht jeder Absender oder jeder, der eine Unterschrift geleistet hat, auch eine individuelle Nachricht des Petitionsausschusses. Das würde die Kapazitäten des Parlaments sprengen: Ohnehin sind nach Medienkampagnen oder anderen öffentlichen Aufrufen mitunter viele Mitarbeiter tagelang nur damit beschäftigt, Zehntausende von Briefumschlägen zu öffnen und die Zeitungsausschnitte oder Unterschriftenlisten zu zählen und zu stapeln. Trotzdem: In der Statistik werden auch 2.000, 20.000 oder 200.000 gleich lautende Briefe an den Petitionsausschuss wie eine einzelne Petition behandelt.

Grafik: Der Weg einer Petition

Das Petitionsverfahren beginnt

Was passiert nach dem Eingang beim Petitionsausschuss? Zunächst einmal wird geschaut, ob es wirklich eine Petition ist – und nicht nur eine Meinungsäußerung. Wenn dann auch noch Adresse und Unterschrift stimmen, bekommt die Petition eine Nummer, unter der sie registriert und im weiteren Verfahren immer wieder gefunden werden kann. Nun geht es an einen Mitarbeiter im Ausschussdienst, der sich mit dem angesprochenen Thema gut auskennt und eine fachliche Bewertung vornimmt. Oft fordert der Ausschussdienst vorab auch eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums an.

Danach kommen die Schreiben an eine erste Wegscheide: Reagiert das Ministerium im Sinne des Petenten, oder ist dem Anliegen auf andere Weise entsprochen, erhält der Absender einen positiven Bescheid. Ist der Ausschussdienst der Auffassung, dass keine Abhilfe möglich sein wird, geht ein negativer Bescheid auf den Weg. Kommt binnen sechs Wochen keine Einwendung des Petenten zurück, ist das Petitionsverfahren abgeschlossen. Daneben gibt es noch Fälle, in denen der Ausschussdienst den Einsendern die Fach- und Rechtslage erläutert.

Sollte nach Meinung der Mitarbeiter im Bundestag etwas geschehen, geht die Petition mit einem Vorschlag zur weiteren Behandlung an die Abgeordneten und deren Büros. Und zwar immer an zwei Politiker – einen aus den Regierungs-, und einen aus den Oppositionsfraktionen. Sie schauen sich die Vorlage an und machen ihrerseits Vorschläge. Diese gehen an den Ausschuss, und wenn der darüber befunden hat, befasst sich der Bundestag als ganzes damit.

Danach erhält der Absender Post vom Ausschussvorsitzenden, der ihm darin mitteilt, dass sich der Deutsche Bundestag seiner Sache angenommen hat und wie die Petition weiter behandelt werden soll: ob sich etwa der Ausschuss weiter in der Sache engagiert, oder ob ein Erfolg so unwahrscheinlich ist, dass die Angelegenheit abgeschlossen werden sollte. Einmal im Jahr erstattet der Ausschuss dem Bundestag einen Bericht, der auch als Drucksache veröffentlicht und beraten wird.

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Text: Gregor Mayntz
Foto: studio kohlmeier
Grafik: Karl-Heinz Döring
Erschienen am 15. Dezember 2004

Informationen

Formulare für Petitionen:
Auf der Internetseite des Bundestages gibt es nähere Angaben und einige gestaltete Seiten, damit man auch nicht seine Unterschrift, sein Anliegen und seine Adresse vergisst, wenn man die Petition einschickt an den

Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin.
www.bundestag.de (Parlament/Ausschüsse)


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