Traditionell fällt die Gestaltung der Außenpolitik in den Kompetenzbereich der Exekutive und nach dem deutschen Grundgesetz wird der Bund vom Bundespräsidenten völkerrechtlich vertreten (Art. 59 Abs. 1GG). Aber auch der Deutsche Bundestag gestaltet die Außenpolitik mit: Nach Art. 45a Abs. 1 GG bestellt der Bundestag einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Die Beteiligung des Bundestages an der auswärtigen Politik ergibt sich aber auch aus Art. 59 Abs. 2 GG, wonach Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes bedürfen. Damit sind Bundestag und Bundesrat gemeint.
Die Beteiligung der Parlamente an der auswärtigen Politik eines Landes besteht in parlamentarischen Regierungssystemen herkömmlich in der Kontrolle des jeweiligen Regierungshandelns. Zunehmend wirken die Parlamente aber bei der nationalen Außenpolitik auch vorbereitend und initiierend mit. So sind Abgeordnete des Bundestages in internationalen parlamentarischen Versammlungen politisch aktiv.
Internationale Parlamentarische Versammlungen setzen sich im Gegensatz zu intergovernmentalen Organisationen, in denen Vertreter der Regierungen der beteilgten Länder vertreten sind, aus Mitgliedern der beteiligten Parlamente, d.h. aus Abgeordneten unterschiedlicher nationaler Parlamente zuammen. In der Regel begleiten die internationalen parlamentarischen Versammlungen die Tätigkeiten einer internationalen Organisation. So gibt es die
Die älteste internationale parlamentarische Versammlung, die Interparlamentarische Union (IPU), orientiert sich mit ihren Themen an den Bereichen, in denen auch die Vereinten Nationen aktiv sind.
Die Euromediterrane Parlamentarische Versammlung (EM PV) begleitet die Maßnahmen, die die Europäische Union im Bereich des Barcelona-Prozesses - Union für das Mittelmeer unternimmt.
Schließlich treffen die Präsidenten der nationalen Parlamente in unterschiedlichen Konstellationen zu Beratungen zusammen (Parlamentspräsidentenkonferenzen).
Allen Versammlungen ist das Ziel gemeinsam, das parlamentarische Bindeglied zwischen dem Geschehen auf zwischenstaatlicher Ebene und den nationalen Parlamenten bzw. den durch sie vertretenen Bürgerinnen und Bürgern zu sein. Dabei erfüllen sie folgende parlamentarische Funktionen:
Durch die Mitarbeit in den interparlamentarischen Gremien können die Politikerinnen und Politiker aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Verbindungen zu ihren Kolleginnen und Kollegen aus anderen nationalen Parlamenten die Kompetenz des Parlaments in außenpolitischen Angelegenheiten stärken und umgekehrt die Erkenntnisse aus den internationalen Aktivitäten in ihre Arbeit im Bundestag einbringen.
Allen Delegationen stellt der Deutsche Bundestag Sekretariate zur Verfügung, die im Referat Internationale parlamentarische Organisationen (WI 2) zusammengefasst sind. Bei allen interparlamentarischen Versammlungen besteht die Aufgabe des jeweiligen Sekretariats darin, die deutschen Delegationen im Rahmen der Sitzungsvorbereitung, der Konferenzbegleitung vor Ort und der Sitzungsnachbereitung organisatorisch-technisch, inhaltlich-fachlich, protokollarisch und fremdsprachlich zu betreuen. Die Delegationssekretariate im Referat WI 2 organisieren auch die Sitzungen internationaler parlamentarischer Versammlungen, die auf Einladung des Deutschen Bundestages in Deutschland statfinden. So trafen sich die Mitglieder der Ostseeparlamentarierkonferenz im August 2007 zur Jahrestagung und die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der NATO im Mai 2008 zur Frühjahrstagung jeweils in Berlin.
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