Verfassungsrechtlich stehen für die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands zwei Möglichkeiten im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik zur Verfügung. Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG ist ein Weg. Eine zweite Möglichkeit wird durch Artikel 146 GG eröffnet. Er sieht die Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung vor, die das Grundgesetz ablöst.
Der Wahlerfolg der „Allianz für Deutschland“ vom 18. März 1990 hatte jedoch deutlich gemacht, dass die Einigung Deutschlands sich nach Art. 23 des Grundgesetzes durch den Beitritt der DDR vollziehen würde und nicht, wie ursprünglich von der SPD gewünscht, nach Art. 146 über eine neue Verfassung. Damit war eine heftige politische und wissenschaftliche Diskussion über den richtigen Weg zur Einheit bereits früh entschieden.
Neuer Internetauftritt des Bundestages
Pressekonferenz zum Relaunch der Internetseite des Deutschen Bundestages
Grundrechtliche Ordnung nicht in Gefahr
Verfassungsgespräch "Das Versprechen von Rechtsstaat und Demokratie - 60 Jahre Grundgesetz"
Ein Parlament auf dem Weg zur Deutschen Einheit
Zusammenfassung parlamentarischer Höhepunkte der 10. DDR-Volkskammer
164 Gesetze und 93 Beschlüsse in sechs Monaten
Zusammenschnitt 38. Tagung vom 2. Oktober 1990
Sicherung und Nutzung der Daten des MfS
Zusammenschnitt 32. Tagung vom 24. August 1990 und 35. Tagung vom 13. September 1990
Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
Zusammenschnitt 30. Tagung vom 22. August 1990
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