Mit dem Vertragswerk werden nicht nur die D-Mark, sondern auch freie Gewerkschaften, die Aushandlung der Löhne und Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, das Streikrecht, die Betriebsverfassung, Unternehmensmitbestimmung und Kündigungsschutz in den Ländern der DDR eingeführt. Die einheitliche DDR-Sozialversicherung wird vom gegliederten bundesdeutschen Sozialversicherungssystem mit Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung abgelöst.
Obgleich der Staatsvertrag sich nur auf die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion bezieht, ist damit faktisch eine Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik erfolgt, auch wenn staatsrechtlich davon noch keine Rede sein kann. Dies bleibt dem Einigungsvertrag vorbehalten.
Als Voraussetzung zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands nach über vierzig Jahren der Teilung sind zudem umfangreiche völkerrechtliche Verträge notwendig. Diese werden nicht nur zwischen der Bundesrepublik und der DDR ausgehandelt, sondern auch zwischen ihnen und den vier alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkrieges sowie einigen Nachbarstaaten. Zur Herstellung der Deutschen Einheit verhandeln die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR damit über höchst komplexe politische, rechtliche, soziale und wirtschaftliche Fragen. Die Verhandlungspartner betreten dabei politisches Neuland, da sie auf keinerlei Präzedenzfälle zurück greifen können.
Abstimmung über Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
Zusammenschnitt 8. Tagung vom 21. Mai 1990 und 16. Tagung vom 21. Juni 1990
Kein vorgezogener Beitritt
Lothar de Maizière zum 17. Juni 1953Zusammenschnitt 15. Tagung vom 17. Juni 1990
Erste Sitzung der frei gewählten Volkskammer
Zusammenschnitt 1. Tagung vom 5. April 1990
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