Der Zahlungsbescheid, den Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) im Juli 2009 wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz gegen die FDP erlassen hatte, ist rechtens. Das bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht am 8. Dezember. Die Liberalen hatten gegen den Strafbescheid über insgesamt 4,3 Millionen Euro geklagt. Die Sanktionen der Bundestagsverwaltung wurden jedoch durch das Gericht in vollem Umfang als rechtmäßig bewertet.
Hintergrund der Strafe sind Verfehlungen im nordrhein-westfälischen Landesverband der Partei in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002. In dieser Zeit hatte der damalige Landesvorsitzende, Jürgen W. Möllemann, Bargeld in beträchtlicher Höhe persönlich an den damaligen Landesschatzmeister übergeben. Die Gelder wurden "gestückelt", unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht.
Die Spendenvorgänge wurden jeweils als Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot bewertet, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist. Festgestellt wurden auch Verstöße gegen das sogenannte Publizitätsgebot. So wurde die FDP beispielsweise durch Plakat- und Anzeigenaktionen unterstützt, veröffentlichte die entsprechenden Zuwendungen hierfür jedoch nicht. In der Gesamtsumme sind 873.500 Euro berücksichtigt, die von der FDP bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt worden waren. Die FDP hatte schon damals verdeutlicht, dass es sich ihrer Auffassung nach um zulässig angenommene Spenden handle. Nach dem jüngsten Richterspruch kündigte FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms an, Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. Die Partei sieht ihre eigenen Aufklärungsbemühungen nicht ausreichend gewürdigt.