Im Mittelalter war es ein Ehrentitel für eine junge adelige Frau. Doch mit der Zeit verlor die Anrede "Fräulein" ihren Glanz. In der Weimarer Republik, im Jahr 1919, wurde per Ministerialerlass akzeptiert, dass sich auch unverheiratete, erwachsene Frauen offiziell "Frau" nennen dürfen, auch im Umgang mit Behörden. Doch während der Zeit des Nationalsozialismus wurde diese Erlaubnis prompt zurückgenommen. 1937 hieß es, der Titel "Frau" gelte für Unverheiratete nur im Alltag und auch dann nur nach behördlicher Genehmigung. Unverheiratete Mütter und ledige Adoptivmütter hatten übrigens ein Anrecht auf "Frau".
Am 13. Dezember 1954 beschäftigte sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit diesem Thema. Die Fraktion der Deutschen Partei (DP) wollte mit einem Antrag erreichen, dass sich unverheiratete Frauen auch "im amtlichen Verkehr" nicht mehr "Fräulein" nennen müssen - vorausgesetzt, sie sind mindestens 35 Jahre alt. Doch der Antrag wurde abgelehnt, die Ausschussmehrheit wandte sich vor allem gegen die Festsetzung der Altersgrenze. Ein neuer Antrag wurde nicht eingebracht.
Die Abgeordneten leiteten der Regierung den Antrag weiter - die Altersgrenze sollte bei 21 Jahren festgelegt werden, die Frau sollte nicht mehr eine polizeiliche Bescheinigung beantragen müssen. Das Innenministerium hatte vorher schon darauf verwiesen, dass die Arbeitsgemeinschaft der Länder sich "demnächst" mit diesem Thema befasse. Letztlich wurde diese Frage 1972 geklärt. Ab dann galt ein Erlass des Bundesinnenministeriums mit der Weisung, volljährige Frauen auch als solche zu bezeichnen.